Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

  1. Geltungsbereich
    • Diese AGB gelten für alle Verkäufe von Produkten oder Dienstleistungen durch teltec systems ag an Kunden.

 

  1. Bestellungen und Vertragsabschluss
    • Bestellungen können online über unsere Website, per E-Mail oder telefonisch aufgegeben werden.
    • Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung bestätigen.
    • Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Der Umfang unserer Leistungspflicht wird allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung festgelegt.
    • Unsere dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Masse- und Gewichtsangaben, sind nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
    • Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind für uns nicht verbindlich und geben den Kunden keinen Anspruch auf Schadenersatz.
    • Konstruktionsänderungen, sowie sonstige Änderungen technischer Daten und Leistungsmerkmale, sowie sie dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns vor.

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen
    • Die angegebenen Preise sind Nettopreise, die Mehrwertsteuer wird separat berechnet. Die entsprechende Währung wird auf den Offerten und Auftragsbestätigungen angegeben.
    • Zahlungen sind an die auf der Rechnung ausgewiesene Bankverbindung zu tätigen.
    • Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

  1. Lieferung und Versand
    • Versandkosten: Die Versandkosten werden separat berechnet.
    • Liefertermine und Fristen: Wenn keine verbindlichen Liefertermine oder Fristen ausdrücklich vereinbart wurden, sind die von uns angegebenen Lieferzeiten unverbindlich. Die Lieferzeit beginnt erst, wenn technische Fragen und Ausführungsdetails geklärt sind.
    • Haftung bei Nichtlieferung: Falls teltec die Waren nicht liefert, beschränkt sich unsere Haftung auf die Kosten und Aufwendungen, die dem Käufer bei der Beschaffung von Ersatzwaren ähnlicher Beschreibung und Qualität auf dem billigsten verfügbaren Markt entstehen, abzüglich des Warenpreises.
    • Ereignisse höherer Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung zu verschieben oder uns vom Vertrag zurückzuziehen. Dazu gehören Streiks, Aussperrungen und andere Umstände, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – unabhängig davon, ob sie bei uns oder einem Zulieferer auftreten. Der Käufer kann verlangen, dass wir uns erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern möchten. Wenn wir uns nicht erklären, kann der Käufer zurücktreten.
    • Annahmeverzug und Risikoübergang: Kommt der Käufer in Annahmeverzug, können wir Schadensersatz und Mehraufwendungen verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer seine Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- oder Schuldnerverzugs geht das Risiko für zufällige Verschlechterung oder Untergang auf den Käufer über.
    • Risiko an den Waren: Das Risiko an den Waren geht mit Abschluss der Lieferung auf den Käufer über. Die Waren müssen spätestens innerhalb von dreissig (30) Tagen nach der Lieferung abgenommen werden (sofern eine Installation vereinbart wurde). Falls die Abnahme aus Gründen, die nicht ausschliesslich von teltec zu vertreten sind, nicht erfolgt, gilt die Abnahme als erfolgt.

 

  1. Gewährleistung / Haftung
    • Unsere Haftung ist auf den Kaufpreis beschränkt.
    • Für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn haften wir nicht.
    • Im Vertragsverhältnis mit Unternehmen leisten wir für die Mängelfreiheit Gewähr für einen Zeitraum von einem Jahr ab Erreichen des Bestimmungsort.
      Auf Frässpindeln und andere Verschleißteile leisten wir eine Gewähr für Mängelfreiheit von 6 Monaten. Diese Gewährleistungsfrist von 6 Monaten zählt auch für Frässpindeln, die in ein Maschinensystem integriert sind.
      Auf Akkumulatoren und Verschleißteile wie Bremsbeläge und Bremsscheiben leisten wir eine Gewähr für Mängelfreiheit von 6 Monaten.
    • Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Berechnungen, Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung der Waren ist der Käufer eigenverantwortlich. Für eine Eignung der Ware für bestimmte Zweck haften wir nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesichert ist.
    • Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Rücksendungen sind in Originalverpackungen oder gleichwertiger Verpackung auszuführen. Die Frachtkosten sind vom Käufer zu tragen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt. Veranlasst der Kunde eine Überprüfung von uns gelieferter Waren und gibt er einen Fehler an, für den wir haften würden, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr für jedes überprüfte Gerät, wenn sich herausstellt, dass kein Mangel vorhanden ist.

 

  1. Eigentumsvorbehalt
    • Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum.
    • Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent, unser Eigentum. Wenn der Käufer vertragswidrig handelt, z.B. bei Zahlungsverzug, haben wir das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Vorbehaltsware kann auch gepfändet werden, was einem Rücktritt vom Vertrag gleichkommt. Nach Abzug der Verwertungskosten wird der Verwertungserlös mit den vom Käufer geschuldeten Beträgen verrechnet.
    • Der Käufer muss die Vorbehaltsware sorgfältig behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind ebenfalls vom Käufer zu tragen.
    • Solange der Käufer nicht in Zahlungsverzug ist, darf er die Vorbehaltsware im Geschäftsverkehr veräußern oder verwenden. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind jedoch nicht erlaubt. Forderungen aus dem Weiterverkauf oder anderen Rechtsgründen (z.B. Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware werden bereits jetzt sicherungshalber an uns abgetreten.
    • Wenn der Käufer die Vorbehaltsware verarbeitet oder umgestaltet, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache entsprechend dem Wert der Vorbehaltsware. Bei untrennbarer Vermischung mit anderen Sachen erwerben wir anteiliges Miteigentum an der neuen Sache. Der Käufer verwahrt unser entstandenes Allein- oder Miteigentum.
    • Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns benachrichtigen. Falls der Dritte die entstehenden Kosten nicht erstatten kann, haftet der Käufer dafür.

 

 

  1. Datenschutz
    • Wir verwenden die Kundendaten nur für die Abwicklung der Bestellung.
    • Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.